ASS bezeichnet in Kurzform das Verfahren der anonymen Spurensicherung nach sexueller Gewalt.
Da es meistens bei einer Vergewaltigung oder sexuellem Missbrauch keine Zeugen gibt, ist es für ein (späteres) Strafverfahren wichtig, Spuren zu sichern, die bei Gericht verwertet werden können.
Wenn Sie Opfer von sexueller Gewalt geworden sind, so haben Sie zum einen die Möglichkeit, zeitnah die Tat anzuzeigen.
Hierfür rufen Sie bitte die Polizei, die die Anzeige aufnimmt und Sie in ein Krankenhaus begleitet. Hier findet die medizinische Erstversorgung statt. In diesem Zusammenhang werden die für ein Strafverfahren notwendigen Spuren gesichert.
Sie haben jedoch auch die Möglichkeit, (zunächst) keine Anzeige zu erstatten.
Viele Frauen befinden sich nach der Tat in einem psychischen Ausnahmezustand, in einem Schockzustand.
In dieser Situation kann es aus vielen Gründen sehr schwer sein, sich für oder gegen das Erstatten einer Anzeige zu entscheiden.
Im Rahmen der anonymen Spurensicherung werden Tatspuren erfasst, rechtswirksam gesichert und anschließend gelagert. Sie haben nach der Tat Zeit gewonnen, in der Sie in Ruhe und vielleicht mit fachlicher Unterstützung überlegen können, ob Sie eine Anzeige erstatten möchten oder nicht.
In Gelsenkirchen haben Sie die Möglichkeit sich an folgende Krankenhäuser zu wenden:
Marienhospital Gelsenkirchen- Ückendorf
Gynäkologie
Virchowstr. 122
45886 Gelsenkirchen
St. Marien- Hospital Buer
Frauenklinik/ Gynäkologie
Mühlenstr. 5-9
45894 Gelsenkirchen
Evangelische Kliniken Gelsenkirchen GmbH
Frauenklinik/ Gynäkologie
Munckelstr. 27
45879 Gelsenkirchen
Hier werden Sie zunächst einmal medizinisch erst versorgt und haben die Möglichkeit, die für ein mögliches späteres Strafverfahren benötigten Spuren rechtskräftig, aber anonym sichern zu lassen.
Eine Anzeige über Ihren Kopf hinweg erfolgt nicht. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht!
Diese Krankenhäuser halten Spurensicherungssets bereit. Die gesicherten Spuren werden mit einer Chiffrenummer anonymisiert und in der Rechtsmedizin in Essen für bis zu 10 Jahren gelagert.
Möchten Sie innerhalb dieser Frist von 10 Jahren eine Strafanzeige stellen, so informieren Sie die Polizei über die vorgenommene anonyme Spurensicherung. Sie wird dann weitere Schritte einleiten.
Möchten Sie jedoch keine Anzeige stellen, dann werden die Spuren nach den 10 Jahren vernichtet.
Sie können sich direkt nach der Tat oder auch zu einem späteren Zeitpunkt für klärende und unterstützende Gespräche an die Frauenberatungs- und Kontaktstelle e.V. wenden.
Die Beratung ist kostenlos und kann auch anonym genutzt werden.
Wenn Sie wenig oder gar kein Deutsch verstehen, können Dolmetscherinnen hinzugezogen werden.
Den Flyer zur Anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt finden Sie hier.