Was ist Stalking?

Der Begriff “Stalking” (engl. anschleichen, anpirschen) bezeichnet das fortgesetzte Verfolgen und Belästigen einer anderen Person.

Die Mehrzahl der Opfer kennt den Täter. Häufig sind es Ex-Partner, die eine Trennung nicht akzeptieren. Die Verfolgung kann Monate oder Jahre andauern und führt bei den Betroffenen häufig zu massiven Ängsten und anderen psychischen Folgebeschwerden, wie Schlafstörungen und Depressionen mit sozialem Rückzug und Isolation.

Beispiele für Stalking:

  • wiederholte Telefonanrufe zu jeder Tages- und Nachtzeit, privat und während der    Arbeit (Telefonterror)
  • zahlreiche SMS oder Nachrichten auf dem Anrufbeantworter
  • häufige Präsenz des Verfolgers vor der Wohnung, dem Arbeitsplatz usw.
  • verfolgen bei täglichen Wegen zur Arbeit, zum Sport usw.
  • Sachbeschädigungen
  • Körperverletzungen
  • Sexuelle Übergriffe

Was können Sie tun?

  • Teilen Sie dem Täter unmissverständlich mit, dass Sie keinerlei Kontakt zu ihm     wünschen
  • Machen Sie Stalking öffentlich und informieren Sie Freunde, Familie, Nachbarn und KollegInnen. Öffentlichkeit kann schützen.
  • Bewahren Sie alle möglichen Beweise über das Stalking auf: Sammeln Sie SMS, Anrufbeantworternachrichten, E-Mails, Briefe etc.
  • Dokumentieren Sie das Stalking. Notieren Sie Datum, Uhrzeit und Aktion. Suchen Sie Augen- und/oder Ohrenzeugen, die Aktionen des Stalkers bestätigen können

 

Nutzen Sie Ihre rechtlichen Möglichkeiten!

Stalking ist nach § 238 StGB eine strafbare Handlung. Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige. Suchen Sie sich eine spezialisierte Anwältin/ einen Anwalt. Beantragen Sie eine Einstweilige Verfügung beim Amtsgericht, Abteilung Zivilsachen.

Missachtet der Stalker die gerichtlichen Anordnungen, haben Sie ein rechtliches Mittel und die Polizei kann eingreifen.

Brauchen Sie Hilfe und Unterstützung?

Wir als Beratungsstelle bieten Ihnen umfassende Beratung und Unterstützung an. Vereinbaren Sie einen Termin unter der Tel.-Nr.: 0209 / 20 77 13