Intervention
Frauen, die Opfern von häuslicher Gewalt geworden sind, haben
die Möglichkeit, bei der Frauenberatungsstelle eine schnelle und
kurzzeitige psychosoziale und rechtliche Erstberatung zu
bekommen.
Diese wird mit einer individuellen Schutz- und
Sicherheitsplanung verbunden, wobei der Schwerpunkt die
Ausnutzung der Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes ist.
Sollten Sie aktuell Opfer von jeglicher Form von Gewalt geworden
sein, können Sie sofort ohne vorherige Terminvereinbarung an den
Werktagen Mo - Do: 9:00 Uhr - 16:00 Uhr und Fr: 9:00 - 14:00 Uhr
in unserer Beratungsstelle Hilfe bekommen. Bei aktueller Gewalt
kann ebenso die Telefonnummer des Krisentelefons: 0209 / 20 77
64 gewählt werden, um erste Hilfe zur Orientierung oder
Informationen über notwendige Schutzmaßnahmen zu erhalten.
Unsichere und bedrohte Frauen können über die Telefonnummer der Frauenberatungsstelle 0209 / 20 77 13 (auch anonym) Kontakt aufnehmen, um über ihre Situation zu sprechen. Wichtiger als das Notieren Ihrer Telefonnummer oder Name ist es, Gelegenheiten ohne Kontrolle des Aggressors zu nutzen, um Kontakt nach "draußen" herstellen zu können.
Wenn bereits eine polizeiliche Intervention zu Hause erfolgte, beispielsweise weil Sie als Betroffene oder ein Nachbar die Polizei / 110 angerufen haben/ hat, teilt uns die Polizei per Fax gemäß § 34a PolG NRW Ihre Telefonnummer und Ihren Namen mit, wenn Sie als Opfer damit einverstanden sind.
Eine Mitarbeiterin nimmt sodann von sich aus unverzüglich
Kontakt zu Ihnen auf und bietet Ihnen Beratung und
Unterstützung an.
Häufig ist es möglich, telefonisch fachlich qualifiziert und
umfassend zu informieren und zu beraten.
Soweit erforderlich, können jedoch auch weitere Beratung und
Unterstützung in persönlichen Kontakten geleistet werden.
Weitere Interventionsmaßnahmen, wie beispielsweise die Unterbringung in ein Schutzhaus oder das Holen von notwendigen Unterlagen mit polizeilichem Schutz aus der noch gemeinsamen, aber verlassenen, Wohnung können gemeinsam organisiert werden.
(Diese Arbeitsweise wird als „pro-aktiven-Ansatz“ bezeichnet.)
Zur psychischen Stabilisierung ist oft eine länger dauernde
psychotherapeutische Beratungsreihe von der Ratsuchenden
erwünscht. Diese Unterstützung kann sich nach der Intervention,
der Erläuterung der Schutzmaßnahmen durch die selbe Beraterin
anschließen. Ein Personenwechsel der Beraterin / Therapeutin
findet nicht statt.
Zusätzlich zu der Arbeit nach dem oben erläuterten „pro-
aktiven-Ansatz“ im Rahmen der Beratungsarbeit bei häuslicher
Gewalt, bieten wir Information und Orientierung in allgemeine
Lebensfragen, die bspw. durch eine Veränderung in ihrem Leben
entstehen, an:
Hierzu gehören insbesondere:
- Fragen die durch Trennung und Scheidung entstehen
- Sozial- und ausländerrechtliche Fragen
- Fragen wie Sie einen Psychotherapeuten finden
- Fragen, welche Einrichtungen innerhalb der Kommune für Ihr
Anliegen zuständig ist.
Wir vermitteln bei entsprechendem Wunsch an spezialisierte,
qualifizierte Stellen weiter, wenn Sie zu uns kommen.