Sozialberatung

Häufig stehen Frauen und deren Kinder nach oder in Trennungssituationen ohne ausreichende finanzielle Mittel zum Lebensunterhalt da. Sie sind zum ersten Mal auf staatliche Mittel angewiesen.

 

In der Sozialberatung erfahren Sie, welche Leistungen Ihnen und Ihren Kindern zustehen und an welche Behörde Sie sich wenden können. Im Einzelfall sind auch Begleitungen möglich.

Sollten Sie allgemeine Fragen bspw. zum Arbeitslosengeld II haben, die nicht unmittelbar mit einer Trennungs- oder Scheidungssituation in Zusammenhang stehen, so bitten wir Sie, sich an andere spezialisierte Beratungsstellen wie bspw. die Erwerbslosenberatungsstelle zu wenden. Kontaktdaten können Sie erfragen unter Tel: 0209 / 207713.